Privatsphäre
Begriffserklärung
Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aber von Staaten aufgrund eines allgemeinen Interesses eingeschränkt werden.
Privatsphäre oder Anonymität?
Leider wird Privatsphäre oft mit Anonymität verwechselt, im Grunde ist die Privatsphäre aber das recht an sich, welches verankert den Schutz des eigenen Individuums vor Spionage und auch Überwachung schützt. Während es kein wirkliches recht auf Anonymiät gibt.
Das Gericht in Straßburg für die europäischen Menschenrechte wacht auch über die Einhaltung. Wachen ist aber vielmehr etwas zu weit gegriffen, da das Gericht nur aufgrund einer Beschwerde tätig werden kann.
Man muss die Privatsphäre aufgeben für den Terror?
Die meisten westlichen Staaten dehen diese Rechte der Bürger auch mit Bezugnahme auf die allgemeine Terrorgefahr immer weiter aus. In Deutschland gibt es seit nunmehr 10 Jahren eine unkontrollierte und nicht rechenschaftspflichtige Kommission, welche den Geheimdiensten regelmässig auch erlaubt auch Massenüberwachungen durchzuführen.
Dadurch wird aber direkt die freie Meinungsäußerung ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen, denn was heute eine “Hassrede” oder “Staatsgefährdend” erscheint kann morgen bereits dazu führen, dass auch normale Bürger die sich auch politisch äußern zu “Gefährdern” erhoben werden.
Mein TIPP: Ich habe auch eine kurze Anleitung zusammengestellt, wie man in 3 einfache Schritte ANONYM im Internet sein kann. Ich denke, dass ist eigentlich recht einfach!