Datenschutzgrundverordnung trifft ebenfalls einige Kundenkarten

Erhältst du derzeit fast täglich E-Mails oder Post zu neuen Datenfreigaben? Weniger als einen Monat nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzverordnung verlangen viele Unternehmen aufgrund der verschärften Gesetze neue Verträge von Kundenkarteninhabern. Solche Anfragen und Dokumente sollten sorgfältig geprüft werden, aber die Offenlegung personenbezogener Daten sollte nicht überstürzt erfolgen!

Hand aufs Herz: Kundenkarten hast du sicher in deinem Portemonnaie oder in der praktischen App. Wie viel davon man tatsächlich nutzt oder bekommt, ist eine andere Frage. Wie im Verbraucherschutz festgehalten, sind Kundenkarten bei Österreichern in der Regel sehr beliebt. Durchschnittlich besitzen wir fünf Kundenkarten – 75 % der Österreicher haben zumindest eine.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten sehr genau

Bei Vertragsabschluss hast du den Kundenkartenvertrag unterschrieben. Viele dieser Verträge entsprechen jedoch nicht den strengen Anforderungen der DSGVO. Das neue Gesetz regelt und dokumentiert genau den Zweck, zu dem ein Unternehmen Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten von Kunden, aufbewahrt, solange dies zulässig ist, wie lange sie dies tun dürfen oder auch, warum und an wen derartige Daten weitergegeben werden. Es ist sehr feinkörnig und bietet einen besseren Schutz für alle Daten (denke an Facebook und seine lose Verarbeitung von Benutzerdaten …). Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können bis zu 4 % des Jahresumsatzes an Bußgelder nach sich ziehen. Das steigert natürlich die Motivation enorm!

Unternehmen wollen, dass die Kundendaten verfügbar bleiben

Wenn es um die Kundenkarten geht, ist es verständlich, dass Unternehmen sich selbst schützen wollen. Natürlich ist es für Werbezwecke wertvoll, weswegen Sie keine Daten wie Kunden, Adressen oder Telefonnummern verlieren möchten. Anschließend wird die Anforderung gesendet, die Signatur zu aktualisieren. Wenn man diese dann unterschreibt, kann das Unternehmen problemlos die persönlichen Daten zu nutzen.

Schau genau hin: Deine Daten sind kostbar!

Dieses Verfahren ist natürlich legal, aber man sollte nicht einfach einen neuen Vertrag unterschreiben. Auch Verbraucherschützern, die derzeit mit zahlreichen DSGVO-Anfragen beschäftigt sind, empfehlen dies ausdrücklich. Was haltest du also vom Verkauf? Überlege, ob die Rabatte etc. der Kundenkarte so wichtig sind, dass du dafür deine Daten herausgibst. Bei Karten, die man noch nie benutzt hat, ist es am besten, am Datenschutz zu arbeiten und das Treueprogramm zu bekämpfen!

Das ist also eine ganz einfache Rechnung. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich auch an die Verbraucherschutzabteilung des Arbeitsministeriums wenden. Die beraten dich gerne. Du wärst nicht der Einzige, der viele Fragen zur DSGVO stellt. Neben Einzelpersonen haben auch Unternehmen selbst ihre eigenen Schwierigkeiten mit neuen Vorschriften und allen relevanten Verpflichtungen.


Erstellt am: 09/02/2021

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