Filmportale wie Redtube oder Kino.tv sind praxistauglich – aber legal?

Speziell erst im Kino, längst im Zuge dir in der guten Stube: Unter diesem Motto kannst du mit Dienstleistungen wie kinox.to oder Popcorn Time die allerneuesten Blockbuster beinahe bereits zum Kinostart gemütlich binnen dir auf dem Sofa anschauen. Und das noch hierzu kostenlos. Ganz schön praktikabel, findest du? Das bereits, nichtsdestominder in dieser Art reichlich Gratis-Komfort scheint doch gewissermaßen allemal irgendwie verdächtig zu sein. Könntest du für das vermeintlich harmlose Anschauen von Filmen, Serien & Co abgemahnt werden? Machst du dich gar strafbar dadurch? Obschon – Streaming nennt sich ja nicht, dass du die Informationen downloadest. Welches Risiko du mit dem Überschuss von Filmportalen eingehst (oder gleichfalls nicht), haben wir uns eher angeschaut. Verständlicherweise gleichwohl im Hinblick auf das EuGH Urteil zum Streaming aus 2017, das für äußerst ausgeprägt Aufregung sorgt(e).

Was ist Streaming?

First things first: Fangen wir mal ganz einleitend an. Ganz deutlich, überwiegend interessiert es den Nutzer herzlich wenig, wie akkurat das alles funktioniert. Hauptsache, der Streifen läuft, wenn das Popcorn disponibel ist. Aber es ist nicht uninteressant, sich gleichwohl mal mit der Technologie zu befassen. Es existieren bekanntermaßen andersartige Rubriken von Streaming. Genauer geschildert Live- und On-Demand Streaming.

Live-Streaming

Ersteres ist ganz einfach erklärt: Wie der Name bereits sagt schaust du dir Streams live & umstandslos an – bspw. ein Fußballspiel mittels die Website eines TV-Senders wie ARD. Oder genauso ein Live-Konzert. Der Austausch der Informationen findet beim Live-Streaming abgesondert vom Server statt.

On-Demand Streaming

Und gleichwohl On-Demand haben wir doch bereits mal irgendwo gehört. Das ist tatsächlich das Gegenteil von Echtzeit, wenn man in dieser Art möchte. Man kann also bspw. den Streifen o.ä. zurück- und vorspulen, nicht allein mühelos anschauen. On-Demand Streaming lautet trotzdem hiermit ebenfalls, dass du Datenpakete des Anbieter-Servers wie zum Beispiel YouTube anhand Internetprotokoll auf deinen Computer erhältst und jene ebenfalls dort (meist im Cache, dem Zwischenspeicher) gesichert werden, wenigstens in einer komprimierten Beschaffenheit. Nur in dieser Art ist das praktische Rewind und Fast Forward alles einschließend glaubwürdig.

Was passiert innerhalb der Zwischenspeicherung?

Damit du den Video ohne Zeitverzögerungen genießen kannst, werden die ersten Sekunden im Cache gesichert. Deshalb dauert es genauso kurz, bevor du losstarten kannst. Nach diesem sogenannten Buffering ist es trotzdem soweit und es geht mit Hilfe Flash-Player dahin. Dadurch der Video nicht mitten drin stoppt und du gar das Ende versäumt, lädt der Video mühelos im Hintergrund weiter. Das nennt sich, spätestens am Ende des Streamings steckt der Video während dir im Cache.

Dort bleibt er trotz alledem nicht ewig. Wie lange er gesichert wird, hängt von deinen Internet-Einstellungen ab. Du kannst dort bspw. konfigurieren, dass der Cache immerwährend genauso entleert wird, wenn du deinen Browser schließt. Also quasi Video fertig schauen, Informationen raus aus dem Zwischenspeicher. Oder du setzt ein Limit, dass sich der Cache im Zuge einer speziellen Größe selbständig leert oder wenn du dies händisch veranlasst.

Was sagt die Gesetzgebung hierzu?

So ausgeprägt zu den Wissen. Aber was lautet dieses Zwischenspeichern denn aktuell aus rechtlicher Sicht? Machst du dich dadurch strafbar? Die Veröffentlichung von Filmen etc. fällt in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus § 19a UrhG. § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrhG besagt nichtsdestominder, dass allein der Urheber eines Werkes dieses gleichwohl öffentlich zugänglich machen darf. Da du das Werk trotzdem nicht öffentlich machst, statt dessen das jeweilige Portal, bist du von diesem Paragraphen nicht betroffen.

Allerdings kommt noch ein weiteres Gesetz hinzu, wodurch die Situation gleichermaßen abermals andersartig ausschaut: Du speicherst in deinem Cache beim Streamen eine Kopie des Films. Ein Werk vervielfältigen darf nichtsdestotrotz wiederum ausschließlich der Urheber – also du nicht. Somit entsteht im Zuge jedem Video, den du per jener Portale streamst und zwischenspeicherst eine Urheberrechtsverletzung. Gleichfalls Usenext war jene Tage erst im Zentrum der Urheberrechtsverletzungen. Angesichts deines Filmkonsums steigt gerade Panik in dir hoch? Keine Angst, auf jene harten Tatsachen folgt gottseidank eine gewisse Entwarnung. Ganz auf diese Weise umstandslos ist die Gesetzeslage danach doch nicht – ansonsten hätten wahrscheinlich bereits äußerst viele Filmfans diversen Erschwernisse …

Private Vervielfältigung erlaubt

Das Zauberwort, das aus illegal legal macht lautet „privat“. § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG hat hierzu Folgendes zu sagen:

„Zulässig sind separate Vervielfältigungen eines Werkes seitens eine natürliche Person zum vertraulichen Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder flink noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offenkundig rechtswidrig hergestellte oder öffentlich interessiert gemachte Vorlage verwendet wird.“

Da nichtsdestotrotz der Portalbetreiber wie oben auf diese Weise oder in dieser Art phrasiert rechtswidrig vorgeht, handelt es sich innerhalb Kopien im Cache doch um eine Urheberrechtsverletzung?

„Offensichtlich rechtswidrig hergestellt“ ist nicht akkurat definiert. Aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand liegt es bereits auf der Hand, dass die neuesten Blockbuster allerdings ebenso ältere Serien & Co nicht unmittelbar in dieser Art kostenlose sein können. Wenn du sie auf DVD kaufst, kosten sie ein wenig und gleichwohl legale On-Demand-Portale verlangen Devisen fürs Ansehen. Du solltest die Augen vor jener unleugbaren Tatsache nicht verschließen!

Wie im Paragraphen-Dschungel trotzdem nicht andersartig zu verlangen, ist ebenfalls hiermit noch nicht aller Tage Abend. Hier kommt bekanntlich noch § 44a UrhG ins Spiel:

„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Vorsatz es ist,
1. eine Übertragung in einem WWW nebst Dritten mittels einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder zusätzlichen Schutzgegenstands zu realisieren, und die keine autonome wirtschaftliche Bedeutung haben.“

Wie man es ebenfalls dreht und wendet hat der Gesetzgeber grünes Licht für das Nutzwert von kostenlosem Film-Streaming gegeben, da es sich während den Kopien lediglich um zwischengespeicherte Informationen handelt – also flüchtig und begleitend. Du kannst also aufatmen – kurz …

EuGH Urteil nimmt gleichfalls Benutzer in die Pflicht

2017 kam es nichtsdestominder zu einem modernen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das seitdem für ziemlich enorm Spekulationen und ebenso Angst sorgt. Damals wurde schließlich entschieden, dass du gleichermaßen darauf folgend eine Urheberrechtsverletzung begehst, wenn du dir einen Streifen etc. anschaust, der offenbar NICHT legal ist. Dies ist im Besonderen der Fall, wenn es sich um gegenwärtige Kinoproduktionen handelt, denn hier muss der Anwender tatsächlich zweifellos kennen, dass ein solcher Inhalt nicht legal kostenlos sein kann. Selbst das Recht auf Privatkopien laut § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG lässt hier aus.

Das Horrorszenario jedes Nutzers: Die Abmahnung

Mit diesem Urteil kam gleichwohl eine Welle an sogenannten Abmahnungen – also „Post vom Anwalt“, der den Nutzer des illegalen Streamings bezichtigte und hierzu Kapital bzw. ebenfalls das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Rechtslage dahinter ist trotz alledem umstritten, da Streamen ja prinzipiell bloß ein Abrufen und keine Weitergabe etc. ist. Reichlich Anwälte, deren modernster Sport eben das Abmahnen ist, sind da anderer Meinung und sehen das Zwischenspeichern im Cache längst als Urheberrechtsverletzung. Und das EuGH-Urteil gibt ihnen binnen offenkundig illegalen Inhalte hierdurch ebenso relativ. Wir sind interessiert, was sich hier noch tun wird. Aber eines ist definitiv: Die Problematik Abmahnung kann ebenso von dir und mir als „harmlosen“ Benutzern nicht mehr als lächerlich abgetan haben. Zumal du von Seiten deine IP-Adresse nicht anonym bist und dein ISP deine Fakten auf Aufforderung des Gerichts herausgeben muss. Solltest du jemals eine Abmahnung erhalten, behandle ebendiese nichtsdestominder mit Vorsicht. Im WWW finden sich zwar reihenweise Hinweise hierzu, trotzdem wie immerwährend im juristischen Bereich kann man sich da ganz zügig die Finger verbrennen und finanziell ordentlich draufzahlen.

Achtung während Filesharing: Risiko-Portal Popcorn Time

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Unterscheidung nebst echtem Streaming und Filesharing. Etwaig ist euch ja längst Popcorn Time untergekommen, die zurzeit überaus geschätzt sind. Aber Achtung: Dass es sich hier um ein Streaming-Portal handelt ist ein Irrglaube! Popcorn Time arbeitet mit Filesharing und Filesharing hat bereits erneut eine zusätzliche Rechtsgrundlage, weil du die Inhalte unmittelbar auf deinen Computer downloadest. Hier existieren gleichwohl Beispiele „unwissender“ Benutzer, die aufgrund des Nutzens von Popcorn Time eine Abmahnung erhalten haben – wie Luisa N. Am positivsten machst du dich intelligent, welche Portale legal Videos anbieten.

Plattform-Betreiber sind im Falle des Falles deutlich strafbar

So sieht es für den Streaming-User aus. Für Plattformbetreiber gelten natürlich härtere Strafen. Wer ohne Einwilligung der Urheber (Filmfirmen etc.) urheberrechtlich geschützte Inhalte mittels Internet stellt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Er wird entweder „nur“ abgemahnt und/oder kommt mit seinem illegalen Angebot überdies in das Gebiet eines Straftatbestandes. Nicht ohne!

Eines ganz schlussendlich: Lass dir vonseiten ebendiese doch verhältnismäßig happige Lektüre nicht den Freude an Filmabenden durch Streaming verderben. Pass umstandslos ausschließlich ein bisschen besser auf, hierdurch du nicht unwissentlich in eine böse und teure Falle tappst! Ob und wie ein VPN dir gegen Abmahnungen beistehen kann erfährst du hier.


Erstellt am: 09/03/2021

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