Abmahnung wegen Streaming: Warum? & Wie man dies verhindern kann!

Durch die Medien geistern Horrogeschichten von Urheberrechtsverletzungen durch Streaming von Filmen im Internet. In erster Linie bleibt dabei ein unsicheres Gefühl bei den Internetnutzern über. Was ist denn nun erlaubt? Was ist verboten? Wie kann ich mich schützen? Viele Fragen die aber nie klar beantwortet werden, allerdings gibt es ganz eindeutige Vorgaben und auch gesetzliche Regelungen dafür. Auch gibt es genügend Verfahrensurteile, auf welche man eine sehr sichere Rechtsmeinung aufbauen kann. Leider tun sich aber nun wenige Journalisten diese Arbeit an und verbreiten dafür lieber weiterhin einfach “Angst & Schrecken”, zusammen mit der Warnung “Streaming ist verboten, also versuch es erst gar nicht”.

Da dies aber keineswegs dazu beiträgt, dass die Nutzer den Sinn verstehen lernen und sich dann auch richtig verhalten können, das wird leider völlig ignoriert.

Was ist denn nun wirklich verboten?

Im Grunde ist auch das Ansehen urheberrechtlich geschützter Werke nicht strafbar. Sofern dies mit der Zustimmung des Rechte-Inhabers erfolgt sogar in keinster Weise.

Daher fängt die “Haftung” eines Internet-Nutzers erst dort an, wo er “wissentlich” Inhalte oder Medien konsumiert, und darüber im Klaren ist, dass er diese nur nutzen kann, weil dadurch die Rechte der Urheber missachtet wurden. (Also die Rechteinhaber dem nicht zugestimmt haben).

Es stellt sich natürlich dabei die Frage: “Wie kann ein internetnutzer nun anhand einer Webseite die er öffnet erkennen ob die Inhalte nun Ihm zur Verfügung gestellt werden und dabei durch den Anbieter aber die Rechte der Uhrheber missachtet wurden?” Diese Frage wird in den kommenden Jahren noch einige Gerichte beschäftigen, denn eines steht fest: “So klar ist das nicht zu erkennen!”

Es gibt keine “Strafen” für Streaming.

Wenn oftmals von “Strafen” gesprochen wird, die verhängt werden wegen “Streaming”, so muss man auch dies gerade rücken. Urheberrechts-Vergehen sind immer zivilrechtliche Angelegenheiten. Also das sind Sachverhalte wo zwei private Personen oder auch Unternehmen gegenseitige Haftungsansprüche oder Nutzungsvereinbarungen treffen. Streaming und die daraus resultierenden “Abmahnungen” welche viele Nutzer deshalb erhalten, haben nichts mit Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun. Also sind immer Angelegenheiten zweier privater Parteien. Eine Forderung der Urheber kann sein, dass Sie im Zuge einer Abmahnung den Nutzer klarmachen wollen, dass er eben die Verletzung der eignen Rechte in Kauf genommen hat, als er Medien über das Internet konsumierte. “Strafen” werden lediglich in Verwaltungsübertretungen oder im Strafrecht angewendet, im Zivilrecht gibt es nur Urteile von Richtern, welche die Angelegenheiten zweier Parteien regeln. Aber keine Strafen!

Die Abmahnung hat keinen rechtlichen Anspruch auch vom Nutzer akzeptiert zu werden!

Dem zur Folge ist eine schriftliche “Abmahnung” wegen Streaming auch ohne jeglichen Rechtsanspruch, solange nicht ein Gerichtsprozess darum oder um die Schadenswiedergutmachung geführt wurde. Dabei ist die Höhe des Schadens der einem Urheber eines Filmes zb entsteht, weil jemand diesen Film einmalig und alleine zu Hause über das Internet ansieht sicherlich äusserst gering zu bemessen. Der Ersatz der Einnahmen durch ein verkauftes Kinoticket wird diesen Schaden nach oben begrenzen. Daher gibt es auch so gut wie keine Fälle derzeit, wo Vertreter von Urheberrechte-Eigentümern auch normale Nutzer vor Gericht bringen. Sie belassen es lieber bei dem durchaus lukrativen Geschäft nur “Abmahnungen” zu versenden.

Jedem Anwalt ist klar, dass eine bezahlte Abmahnung, ein Vielfaches dessen einbringen wird, als ein Gerichtsprozess um den tatsächlichen Schadensersatz den man verlangen könnte, dem Auftraggeber einbringen würde! Daher blüht die “Abmahn-Industrie”, aber es gibt keine Gerichtsverfahren, wenn Nutzer diese Abmahnungen nicht akzeptieren!

Also wann muss man bezahlen?

Der Internetnutzer kann für den verursachten Schaden zur Haftung verpflichtet werden, wenn er “wissentlich” in Kauf genommen hat, dass der Urheberrechts-Eigentümer eines Werkstückes (Medien, Video etc) um seine verbrieften Rechte gebracht wird. Also mit anderen Worten:

” Wenn Du weisst, dass Du etwas nur sehen kannst weil der Anbieter es Dir zeigt, ohne sich mit dem Urheberrechte-Eigner über die Verteilung geeinigt hat.”

Dies trifft sicher auf Seiten wie serienstream.to und ähnliche zu.

Sollte man also einen Anwaltsbrief erhalten, weil man so eine Seite oder ein Portal genutzt hat um Videos anzusehen, ohne dass man dafür etwas bezahlen musste, dann kann eine Haftung daraus durchaus gerechtfertigt sein. Was nun aber die Schadenswiedergutmachung angeht, so muss man sich eher vor Gerichtskosten und Spesen sorgen, als vor der eigentlichen Summe für die Wiedergutmachung eines Schadens, welcher ja eigentlich kaum bestanden hat oder eben mit dem Kauf einer Kinokarte abgedeckt gewesen wäre. Wenn man also eine Rechtsschutzversicherung hat, dann würde ich empfehlen diese für solche Fälle auch entsprechend zu nutzen und die Abmahnung keinesfalls zu akzeptieren.

Solltest Du die Prozesskosten selbst tragen müssen (Die Deines eigenen Anwaltes, des Gerichtes und die Kosten des generischen Anwaltes) dann ist die Überlegung gegeben, was wirtschaftlich sinnvoller sein wird. Leider sind es dann oftmals auch hohe Kosten für die Abmahnungen zb 1.000 Euro, die hierbei als das geringere Übel betrachtet werden.

Vor Gericht sind wir halte alle gleich, allerdings nicht gleich ist es, dass sich nicht alle es sich finanziell leisten können das Gericht zu bemühen!

Vorsorgen ist besser als später bezahlen zu müssen!

Wie kann man sich schützen?

Der Ablauf der Abmahnungen basiert darauf, dass die Urheberrechte-Vertreter Deine IP-Adresse kennen (Woher sie diese haben, aus offenbaren Kooperationen mit Streaming-Webseitenbetreibern, das lassen wir an dieser Stelle einmal außen vor!).

Streaming - Abmahnung - Prozess
Streaming – Abmahnung – Prozess

Also die eigene IP-Adresse ist der Auslöser für die Verfolgbarkeit und dem darauf weiterlaufenden Prozess der Ausforschung. Daher ist es dabei zu empfehlen, eben nicht die eigene IP-Adresse bei der Nutzung des Internets zu verwenden. Mit einem VPN-Service wirst Du eine Adresse aus dem Ausland nutzen, und die zivilrechtlichen Anwälte haben damit keine Handhabe einer Ausforschung mehr. Das klingt so einfach, ist aber auch genauso wirkungsvoll.

Nutzung eines VPN-Services schützt zuverlässig vor der Verfolgung oder Abmahnungen!

Empfohlene VPN für Streaming

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Empfehlung VPN direkt am Heimrouter verwenden!

VPN über ASUS Router im Heimnetzwerk
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Erstellt am: 02/04/2018

2 Gedanken zu “Abmahnung wegen Streaming: Warum? & Wie man dies verhindern kann!”

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