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Die Coronavirus-Bekämpfung
Die Möglichkeit, infizierte Personen, zur Coronavirus-Bekämpfung, mithilfe von Standortdaten auf ihren Mobiltelefonen zu finden, wird derzeit diskutiert.
Das Heinrich-Hertz-Institut der Fraunhofer Gesellschaft und das Robert-Koch-Institut arbeitet jetzt mit dem Bundesministerium für Gesundheit zusammen. Ihr Ziel ist festzustellen, ob die Standortdaten von mit Coronavirus infizierten Mobiltelefonbenutzern zur Identifizierung infizierter Personen verwendet werden können.
Am Robert-Koch-Institut heißt es, dieses Projekt sei noch in der Entwicklung, da zuvor die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen geklärt werden müssten. Das Projekt sei aber “im Stadium der Ideenentwicklung”, zuvor müssen die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen geklärt werden.
Datenschutz-Bedenken
Es gibt noch kein spezifisches Projekt. Das Robert-Koch-Institut leitet die Diskussion außerdem nicht. Alle Teilnehmer und Ablauf der Diskussion sind noch auch unbekannt.
Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber sagte, eine endgültige Beurteilung des Tracking-Schutzgesetzes ist nicht möglich. Bisher sind nur Informationen aus den aktuellen Medien verfügbar. Er fügte hinzu, dass Geolokalisierungsdaten persönliche Informationen über den Eigentümer übertragen können. Zum Beispiel die Informationen über Bewegung. Dies kann als “massive Verletzung der Privatsphäre” angesehen werden.
Tracking kann jedoch rechtlich korrekt sein und nicht die Privatsphäre verletzen. Beispielsweise können Standortinformationen mit Zustimmung von Personen gesammelt werden. Kelber sagte, die Zustimmung müsse freiwillig und informiert sein. Die betroffenen Personen müssen detailliert über den Zweck der Erhebung, die Verwendung der Daten und die Aufbewahrungsfrist informiert werden, um die potenziellen Risiken abzuwägen.
Coronavirus-Bekämpfung: Wie genau sind die Daten?
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz ist der Ansicht, dass der erzwungene staatliche Zugang zu den Mobiltelefondaten infizierter Personen “mehr als problematisch”: “Neben der Frage auf welcher Rechtsgrundlage ein entsprechendes Vorgehen erfolgen sollte, müsste auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs hinterfragt werden.” Das ist der Fall, wenn die Standortdaten nicht auf GPS basieren. Stattdessen werden Funkzellen dafür verwendet. Allerdings wäre damit die Standortbestimmung recht ungenau – was wiederum nicht zielführend für die Bekämpfung des Corona-Virus’ ist.
Erstellt am: 03/13/2020