Ungeliebte deutsche Vorratsdatenspeicherung kommt nicht in die Gänge

Pech für Deutschland: Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung will und will es nicht klappen. Nachdem der deutsche Gesetzgeber bereits letztes Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen den Schwarzen Peter hatte, ist er nun auch in Köln gescheitert. Das Gericht dort mein, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Keine einfache Sache also …

Vorratsdatenspeicherung seit Sommer 2017 ausgesetzt

Konkret war der Streitpunkt beim Verwaltungsgericht Köln die Deutsche Telekom, die sich – nunmehr erfolgreich und durch richterlichen Spruch bestätigt – gegen die Vorratsdatenspeicherung der Verbindungsdaten ihrer Kunden geweigert hatte. Überhaupt ist die Vorratsdatenspeicherung seit Sommer 2017 kein Thema und aufgrund des damaligen negativen Urteils in Nordrhein-Westfalen von der Bundesnetzagentur stillgelegt. Klarer Fall von Pech gehabt für den deutschen Gesetzgeber – und Glück gehabt für die betroffenen Kunden bzw. die Firmen.

Nicht konform mit EU-Recht

In juristischer Sprache gesprochen hat das Kölner Verwaltungsgericht die Ablehnung so argumentiert: Dass die Regel eine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und registrierter Nutzer in Bezug auf alle elektronischen Kommunikationsmittel” in die Wege leiten möchte. Und genau das entspricht aber nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Berufung möglich

Der deutsche Gesetzgeber hatte in Köln gleich doppelt Unglück mit seiner Vorratsdatenspeicherung. Ebenfalls Ende April ging der Münchner Provider Spacenet gemeinsam mit Eco, dem deutschen Verband für Internetwirtschaft, erfolgreich aus einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hervor – so Eco. Generell Geschichte ist die Vorratsdatenspeicherung aber trotz der mittlerweile drei Urteile nicht. Eco gibt ebenfalls an, dass eine Berufung und die Sprungrevision zum deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich sei. Wir denken, dass sich der deutsche Gesetzgeber sicher noch nicht geschlagen geben und weitermachen wird. Vielleicht ist er in der nächsten Instanz erfolgreicher mit seiner ungeliebten Vorratsdatenspeicherung?

Quelle: APA


Erstellt am: 05/13/2018

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