Egal ob spät in der Nacht, am Wochenende, gleich zum Frühstück … Heutzutage müssen wir nicht mehr auf eine bestimmte Sendezeit warten, sondern können unsere Lieblingsserien oder Filme genau dann anschauen bzw. die coolsten Songs hören, wenn wir darauf Lust haben. Dieses Vergnügen ermöglicht uns das sogenannte Streaming, bei dem über die Internetverbindung Datenströme übertragen werden. Beliebte Streamingdienste sind beispielsweise Kkiste, Kinox oder Tube 8. Streaming ist wirklich großartig und hat uns eine neue Dimension von Home-Entertainment ermöglicht. Aber was hat es damit auf sich, dass man immer wieder hört, dass Streaming illegal sein soll und Nutzer sogar dafür abgemahnt werden können? Wir widmen uns im folgende Artikel dem Thema Streaming und seinem rechtlichen Hintergrund, um alle deine Fragen zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert Streaming?
Starten wir mit den Grundlagen: Streaming kommt aus dem Englischen und steht in der IT für Datenübertragung. Diese Daten können eben Musik oder Filme sein, die du dir – wenn du über eine aufrechte und ausreichend schnelle Internetverbindung verfügst – in Echtzeit direkt ansehen kannst. Und zwar ganz ohne den vollständigen Download auf deinen PC. Genau das ist auch der große Unterschied zum ebenfalls beliebten Filesharing, das allerdings illegal ist, wenn urheberrechtlich geschützte Daten (was Filme etc. ja meistens sind) verbreitet und vervielfältigt werden.
Damit es bei der Direktwiedergabe der Medien zu keinen Neuberechnungen und Zeitverzögerungen kommt (wäre dann doch ziemlich lästig …) werden die extra encodierten (speziell aufbereiteten) und komprimierten Daten allerdings im Zwischenspeicher deines PCs, dem sogenannten Cache, gespeichert. Wenn du mit dem Streamen fertig bist, werden sie im Normalfall – je nach Einstellungen – direkt aus dem Cache gelöscht.
Live-Streaming
Wenn du dir ein Live-Fußballmatch anschaust oder das aktuelle TV-Programm bzw. schnell mal mit deinem Freund in Amerika videotelefonierst hast du es mit Live-Streaming zu tun. Die Daten werden dabei beinahe zur selben Zeit generiert, gesendet und gleich direkt wieder empfangen. Das heißt, die Zwischenspeicherung im Cache fällt aus, was aber natürlich zu Störungen führen kann.
On-Demand-Streaming
Im Gegensatz dazu rufst du beim On-Demand-Streaming „auf Nachfrage“ ganz nach deinem Bedarf vom Server eines Video-on-Demand-Portals o. ä. Daten ab. Du kannst meist aus unendlich vielen Filmen, Videos und Songs aussuchen. Die absolut herrliche Qual der Wahl! Hier kommt der Zwischenspeicher wieder zum Einsatz, dafür kannst du dir aussuchen, wann du deinen Film streamst und musst nicht mit Störungen rechnen. Und das Beste daran: Wenn du mal schnell wohin oder irgendeine Szene unbedingt nochmals sehen musst, kann du das beim On-Demand-Streaming problemlos machen. Die Pufferung ermöglich das Vor- und Rückspulen genauso wie den Klick auf den Pause-Button.
Was streamen wir am liebsten?
Kino-Feeling @Home
Warum mühsam zum Kino fahren, Parkplatz suchen, Tickets kaufen, für Popcorn anstehen … – wenn man sich das Kino dank Streaming doch einfach ins Wohnzimmer holen kann? Das denken sich zumindest 77 % der deutschen Internetznutzer laut einer Bitkom-Studie.
Wie überall im Leben erfreuen sich auch beim Stream kostenlose Video-Portale wie YouTube großer Beliebtheit. Aber das klassische TV hat ebenfalls dazugelernt: In den Mediatheken vieler Fernsehsender können sich die Nutzer sowohl Live-Streams als auch bereits vergangene Sendungen anschauen – wenn auch nur für eine bestimmte Zeit. Du bist bei CSI kurz vor der Auflösung eingeschlafen? Macht nichts, einfach aus der Mediathek holen.
Neben diesem Gratisangebot gibt es natürlich auch noch die großen kostenpflichtigen Dienste wie Amazon Video, Maxdome, Netflix oder iTunes. Hier bezahlst du mit deinen Beiträgen die Urheber der von dir gestreamten Medien, also z. B. Plattenfirmen oder Filmgesellschaften. Alles ganz legal also.
Es geht aber auch anders – und nicht so ganz koscher: Auf gewissen Portalen kannst du dir auch deine Lieblingsserie streamen, aber kostenlos. Meistens ist diese aber nicht lizenziert, sondern gestohlen, also eine klassische Raubkopie. Seien wir uns ehrlich: Dass ein Film, der gerade erst ins Kino gekommen ist, bereits gratis gestreamt werden kann, ist wohl eher ein Märchen. Oder illegal. Zumindest die Betreiber solcher Portale müssen entsprechend auch mit Strafen rechnen.
Musik-Streaming: Deine Lieblingssongs immer dabei
Ist die Rechtslage wie oben beschrieben beim Film-Streaming nicht ganz so einfach, so ist Musik-Streaming legal. Du kannst dir ganz beruhigt deinen Lieblings-Radiosender per Live-Stream anhören oder Internetradios nutzen. Bei Letzteren gibt es mittlerweile eine schier unendliche Bandbreite an Stilen – von Best of the 80ies über Grunge bis hin zu Klassik. Allerdings bist du natürlich an das Programm der Sender gebunden und kannst nicht direkt eingreifen.
Wenn du dir dein Wunsch-Musikprogramm zusammenstellen möchtest, kannst du auf Music-On-Demand-Dienste und deren Millionen von Titeln zurückgreifen – beispielsweise bei den besonders beliebten Anbietern Napster, Spotify oder Deezer. Bei derartigen Diensten gibt es oft zwei Varianten, einmal kostenlos mit Werbung oder kostenpflichtig ohne.
Rechtliches rund ums Streaming
Die liebe Juristerei und das Streaming sind irgendwie keine besonders guten Freunde bzw. kommen einfach auf keinen grünen Zweig. Es gelten verschiedene Gesetze, die mal so, mal so interpretiert werden. Dazu zählen das Urheberrecht und mit ihm vor allem das Veröffentlichungsrecht sowie das Vervielfältigungsrecht. Aber ganz klar wird die Sache, wie man auch an den ganzen Abmahnungs-Geschichten sieht, leider nicht. Es gibt auch keine eindeutigen Gerichtsurteile.
Urheberrecht (UrhG)
Ein Film, Song etc. wurde klarerweise von jemandem „erfunden“ bzw. realisiert. Dieser Jemand ist der Urheber, der mit diesem Recht geschützt wird. Und vor allem natürlich seine Werke sowie deren Verbreitung, Veröffentlichung und Kopie. Das UrhG ist entsprechend ganz schön umfangreich, wie man an dieser Auflistung der Inhalte sieht:
Verwertungsrechte:
- Vervielfältigungsrecht
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
- Ausstellungsrecht
- Senderecht
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
- Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
- Verbreitungsrecht
Urheberpersönlichkeitsrechte:
- Anerkennung der Urheberschaft
- Veröffentlichungsrecht
- Entstellung des Werkes
Wie oben schon erwähnt, sind vor alle die beiden folgenden Gesetze für das Thema Streaming interessant:
1. Veröffentlichungsrecht
Wenn dir etwas gehört, darfst du entscheiden, was damit passiert. Das ist mit Medienwerken nicht anders. Der Urheber alleine entscheidet, wie und wann er sein Werk einem Publikum zeigen möchte. Er könnte sich seinen Film auch einfach nur im stillen Kämmerlein ansehen und niemandem zugänglich machen. Damit ist, vor allem im Filmbusiness, natürlich viel Geld verbunden. Denke nur an die groß angelegten Werbeaktionen, bevor ein neuer Blockbusters ins Kino kommt – und wie streng er geschützt wird, damit auch ja nicht vorab etwas leakt. Wenn das doch passiert, was ja immer wieder vorkommt, sind meist Raubkopien im Umlauf. Werden diese auf Portalen zum Download veröffentlicht, begeht der jeweilige Betreiber des Portals eine Straftat und der Urheber kann auf Schadenersatz klagen. Davon ist aber der Nutzer nicht betroffen.
2. Vervielfältigungsrecht
Um ein Werk vervielfältigen zu dürfen, braucht es ebenfalls die Zustimmung des Urhebers. Dieser lässt sich dafür natürlich meist gut bezahlen, z. B. durch Lizenzen, mit denen seriöse Streaming-Anbieter das Recht kaufen, die Werke ihren Nutzern bereitzustellen. So hat dann alles seine rechtliche Richtigkeit.
Die große Frage, die in Zusammenhang mit diesem Gesetz aufkommt ist aber natürlich: Ist Streaming eine Vervielfältigung? Genau da scheiden sich die (juristischen) Geister. Wie eingangs erwähnt, wird beim Streaming für kurze Zeit eine Kopie des Werks im Zwischenspeicher abgelegt. Dass es sich dabei aber nicht um eine illegale Vervielfältigung handelt, argumentieren Streaming-Fans so:
§ 44a UrhG: Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
- eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
- eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Konkret geht es um dieses „flüchtig oder begleitend“. Ganz klar ist aber auch diese Argumentation nicht: Selbst wenn es nur vorübergehend ist – eigentlich sollte es nicht korrekt sein, dass Millionen Nutzer Medien gratis konsumieren – oder doch? Ist eine Zwischenspeicherung nur zum Zwecke einer höheren Filmqualität tatsächlich notwendig? Ist Streaming nicht sowieso generell rechtswidrig?
Du siehst, die Sache ist kompliziert. Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest du auf kostenpflichtige On-Demand-Portale zurückgreifen. Da gibt es heutzutage ja schon viele Möglichkeiten, die auch nicht extrem teuer sind.
Was hat es mit den viel diskutierten Abmahnungen auf sich?
Die Abmahnung ist ein Instrument des Zivilrechts und ein Schriftstück, von einem Anwalt versandt wird. Sie warnt den Betroffenen ganz konkret und detailliert, dass bzw. auch wie er sich rechtswidrig verhalten hat (in unserem Fall, dass er das Urheberrecht verletzt hat). Weiters steht das oberste Ziel einer Abmahnung, nämlich die Vermeidung eines Prozesses, im Vordergrund des Schriftstücks. Das heißt, der Urheber möchte nicht mit einer Klage vor Gericht ziehen, sondern das Ganze außergerichtlich beilegen. Dies ist natürlich mit Kosten für den jeweiligen „Beschuldigten“ verbunden. Allerdings ist eine solche Abmahnung jedenfalls günstiger, als ein kosten- und zeitintensiver Prozess.
Wie kann man sich eine Abmahnung vorstellen?
Ganz einfach gesagt ist eine Abmahnung ein Brief, der entweder in den Postkasten flattert oder auch per E-Mail in deiner Inbox landet. Die meisten Abmahnungen ähneln sich und haben folgenden Inhalt:
- Benennung der betroffenen Personen
- Beschreibung der Urheberrechtsverletzung sowie die damit verbundenen Gesetze
- Aufforderung zur Unterlassung und zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung (in dieser bestätigt der Betroffene, die Urheberrechtsverletzung nicht mehr zu begehen)
- Androhung von gerichtlichen Maßnahmen
- Nennung von Fristen
- Vollmacht des Anwalts
Kannst du fürs Streaming abgemahnt werden?
Ganz klar ist die Rechtslage nicht und auch recht kompliziert, wie wir eingangs schon berichtet haben. Derzeit ist es aber eher unwahrscheinlich, dass du für reines Streaming eine Abmahnung erhältst. Achtung: Diese softe „Entwarnung“ bezieht sich auf echtes Streaming, nicht auf Filesharing! Hier drohen Strafen, wie bspw. der „Fall Luisa“ zeigt.
Wo Unsicherheiten herrschen, sind aber leider auch Gauner nicht weit: Eben aufgrund dieser momentan noch sehr unklaren Rechtslage sind immer wieder Abmahnungen an Nutzer von Streaming unterwegs, welche einschüchtern sollen und aufs schnelle Geld aus sind.
Auch wenn es momentan keine Beispiele für Abmahnungen an Nutzer gibt, die berechtigt versandt wurden – auf Betreiber illegaler Portal trifft dies nicht zu. Sie können für die illegale Veröffentlichung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke strafrechtlich verfolgt werden.
Wir hoffen, du hast einen ersten guten Überblick über Streaming erhalten. Kurz zusammengefasst machst du dich – momentan – als Nutzer nicht strafbar und Streaming ist in der Regel auch nicht illegal. Es sei denn, die Dateien stammen aus einer rechtswidrigen Quelle. Wenn du dir ganz sicher sein möchtest, solltest du für deinen Musik- und Filmgenuss auf seriöse meist kostenpflichtige Dienste wie Netflix oder Spotify zurückgreifen, die dem Urheber Lizenzen bezahlen. Eines darfst du auf jeden Fall nicht, sagen wir: Den Spaß am Streamen verlieren!
Quelle: Urheberrecht.de
Erstellt am: 04/24/2018