Thema: Meinungsfreiheit bereits heute in Deutschland abgeschafft?


Soldaten sind Mörder.
Soldaten sind Mörder.

“Soldaten sind Mörder.” So steht es auf dem Aufkleber am Auto eines Studenten. Das “t” in “Soldaten” sieht aus wie ein Friedhofskreuz, darunter: eine nachgemachte Unterschrift des Schriftstellers Kurt Tucholsky, von dem dieser Satz ursprünglich stammt. Während des Golfkriegs 1991 fährt der Student damit durch Krefeld.

Bald bekommt er Post: Er soll wegen Volksverhetzung und Beleidigung bestraft werden. Der Student wehrt sich, geht bis vors Bundesverfassungsgericht und beruft sich auf die Meinungsfreiheit: “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten”, so steht es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hebt seine Verurteilung tatsächlich auf. Die Entscheidung löst Tumulte im ganzen Land aus: Morddrohungen gegen die Richterinnen und Richter. Polizeischutz. Politiker empören sich: “Skandalösestes Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts seit Bestehen der Bundesrepublik!” Soldaten der Bundeswehr sehen sich diskreditiert.

Die Aufregung von damals wiederholt sich immer wieder. Auch heute fragen sich oft Menschen, wenn sie einen Kommentar lesen, dem sie nicht zustimmen: “Wie kann diese Internetseite oder Redaktion so etwas stehen lassen?” Oder: “Wie kann eine Behörde eine Demonstration mit einer solchen Aussage zulassen?”

Was ist eine Meinung?

Damals wie heute liegen der Aufregung Missverständnisse über die Meinung und ihre Grenzen zugrunde.

Was ist eine Meinung? Eine Meinung gibt ein persönliches Werturteil wieder. Das wesentliche Merkmal der Meinung ist: Sie kann nicht “richtig” oder “falsch” sein, man kann sie nicht überprüfen. Das unterscheidet die Meinung von der Tatsachenbehauptung. Sage ich: “Mein Nachbar prügelt seinen Hund”, lässt sich diese Äußerung überprüfen, ist also eine Tatsachenbehauptung. Sage ich hingegen: “Der Lebenswandel meines Nachbarn ist inakzeptabel”, lässt sich das nicht überprüfen. Andere können das anders sehen. Es ist eine Meinungsäußerung.

Dabei müssen wir den Zusammenhang einer Aussage berücksichtigen. Da der oben genannte Student rechtlicher Laie war, benutzte er “morden” nicht im strafrechtlichen Sinn, sondern umgangssprachlich, als wertendes Wort für den neutralen Begriff “töten”. Er äußerte damit eine Meinung, nämlich: Ich verabscheue, dass Soldaten Menschen töten. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Bezeichnung der Bundeskanzlerin als “Königin der Schleuserbanden” (siehe Foto). Diese Wendung meint: Ich halte Ihre Flüchtlingspolitik für verfehlt.

Nicht immer kann man Meinung und Tatsachenäußerung sauber voneinander trennen, denn wir bilden uns Meinungen aufgrund von Tatsachen. “Mörder enthält auch die Tatsachenbehauptung, dass jemand andere tötet, “Königin der Schleuserbanden”, dass die Politik in Deutschland Flüchtlinge anzieht. Deshalb kann auch eine Tatsachenbehauptung von der Meinungsfreiheit umfasst sein, wenn sie an der Meinung “hängt”. Wer aber Tatsachen verbreitet, die eindeutig unwahr sind, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Er kann sich zum Beispiel wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Sie kann durch Gesetze beschränkt werden, die zum Beispiel die Ehre schützen. Ein solches Gesetz ist der Beleidigungsparagraf.

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung

Aber wann ist die Ehre eines Menschen verletzt? Die Meinungsfreiheit bringt es mit sich, dass nicht alle Menschen sich gegenseitig gut finden müssen. Wir dürfen eine miserable Meinung voneinander haben und verbreiten: ein Blauäugiger über Braunäugige, ein Muslim über eine Katholikin, eine Frau über Männer und ein Student über Soldaten. XY-feindlich zu sein – das ist in Deutschland erlaubt.

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es jemandem nicht darum geht, einen Beitrag zur Diskussion zu leisten, sondern die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen. Drei Kriterien gibt es, um diese Grenze zu ziehen:

Das erste Kriterium ist: Wie ich etwas sage. Klassische Schimpfwörter sind immer Beleidigungen. Sage ich “Mein Nachbar ist ein Arschloch”, braucht ein Gericht nicht erst vorsichtig zu erforschen, was genau ich damit ausdrücken wollte. Ähnlich ist es bei der “Schmähkritik”, die andere gezielt in ihrer Ehre verletzen will. Eine Schmähkritik liegt zum Beispiel vor, wenn ich eine Fernsehmoderatorin als “ausgemolkene Ziege” bezeichne.

Das bedeutet nicht, dass ich meine Meinung immer höflich und sachlich formulieren muss, denn hier kommt das zweite Kriterium ins Spiel:Wo ich etwas sage. In einer öffentlichen Diskussion gehen Meinungen leicht unter. Möchte ich etwas bewirken, kann ich nicht auf mein Auto schreiben: “Ich erlaube mir höflich infrage zu stellen, ob nicht gewisse Gründe unter Umständen gegen bestimmte militärische Handlungen sprechen könnten.” Um die Aufmerksamkeit tobt ein Kampf, daher darf ich auch “Kampfbegriffe” benutzen. Ich darf zuspitzen, übertreiben, polemisch sein. Ein starkes Wort wie “Mörder” kann in der öffentlichen Diskussion gerechtfertigt sein.

“Normal” beleidigen

Entscheidend ist das dritte Kriterium: Auf wen ich etwas beziehe. Je weiter meine Aussage von einem konkreten Menschen entfernt ist, desto heftiger darf meine Wortwahl ausfallen. Denn desto eher kritisiere ich ein soziales Phänomen und desto weniger greife ich eine konkrete Person in ihrer Ehre an.

Das heißt nicht, dass ich über eine Gruppe alles sagen darf. Wer so gegen eine Gruppe Stimmung macht, dass er damit den Frieden im Land gefährdet, kann sich wegen Volksverhetzung strafbar machen. Etwa indem die Person zu Hass oder Gewalt anstachelt oder die Menschen in dieser Gruppe nicht nur kritisiert, sondern sie regelrecht als Untermenschen behandelt, ihnen also die Menschenwürde abspricht.

Eine Stufe harmloser kann man Menschen in Gruppen auch “normal” beleidigen. Das setzt voraus, dass die Gruppe überschaubar ist. Schreibt jemand im Internet “Alle Männer sind Idioten”, kann kein Mann die Aussage ernsthaft auf sich persönlich beziehen. Anders ist es, wenn ich über “die deutschen Ärzte” oder “die deutschen Richter” spreche. So viele gibt es davon nicht, und wegen ihrer Berufskleidung sind ihre Mitglieder gut abgrenzbar. Sie können als Gruppe beleidigt werden. Das Gleiche gilt für die aktiven Soldaten der Bundeswehr.

Der Aufkleber am Auto des Studenten richtete sich aber nicht gegen die Soldaten der Bundeswehr, denn die waren im Golfkrieg nicht im Einsatz. Das Bundesverfassungsgericht wertete sein “Soldaten sind Mörder” als allgemeine Aussage über das Töten im Krieg.

Jeder Quatsch, kann eine geschützte Meinung sein

Woher kamen also die Tumulte? Viele hatten es so gedeutet, als hätten die Richterinnen und Richter die Aussage “Soldaten sind Mörder” inhaltlich gebilligt. Und das beim höchsten Gericht des Landes!

Weil eine Meinung aber nicht “richtig” oder “falsch” sein kann, sind vor dem Grundgesetz alle Meinungen gleich. Nur so ist sichergestellt, dass der Staat nicht als Meinungswächter auftritt. Es ist egal, ob ich für meine Meinung 30 Jahre recherchiert und gute Argumente gesammelt habe – oder ob ich sie am Stammtisch vor mich hin lalle. Jeder darf eine Meinung haben, ohne nachzudenken, ohne sie zu begründen. Jeder darf eine irrationale Meinung haben; auch ein emotionaler Ausbruch steht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Der oft gehörte Satz “Es reicht nicht, eine Meinung zu haben, man muss sie auch begründen können” ist verfassungsrechtlich falsch.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb nicht darüber entschieden, ob Soldaten umgangssprachlich “Mörder” sind. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Es kann nur darüber entscheiden, ob jemand sagen darf, sieseien Mörder. Auch eine Internetseite, Redaktion oder Behörde, die jemanden eine Aussage machen lässt, stimmt dieser Aussage nicht zu. Sie achtet nur die Meinungsfreiheit.

Meine Meinung:

Was wir aber erkennen können, ist das es auch heute sehr schnell geht, wenn es sich um “freie Meinungsäußerung” dreht und Politiker und auch Behörden können unliebsame Meldungen schnell als “Staatsfeindlich oder beleidigend” qualifizieren. Umso mehr ist es notwendig, dass es einen Raum für private gedanken und auch den Austausch dierer geben kann. Das Internet ist dazu der geeignete Ort. Deshalb sind Überwachungsinstrumente und Kontrollmassnahmen, auch wenn Sie von staatlicher Stelle organisiert werden immer auch eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte und am Ende sogar einer funktionierenden pluralen Gesellschaft und Demokratie!

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch “Ich bin, was ich darf”. Der Text wurde redaktionell bearbeitet.


Erstellt am: 02/01/2016

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